Betriebsvereinbarung: Zustimmung der Belegschaft?

§ 77 Abs. 4BetrVG

Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Das Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen. Haben die Betriebsparteien die Geltung einer Betriebsvereinbarung unter eine solche Bedingung gestellt, führt dies zur Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 28.7.2020 – 1 ABR 4/19

1106
Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Bild: Kzenon/stock.adobe.com

Problempunkt

Die Arbeitgeberin und der in ihrem Betrieb gebildete Betriebsrat haben eine Betriebsvereinbarung zu variablen Vergütungsbestandteilen der im dortigen Lager beschäftigten Arbeitnehmer abgeschlossen, über deren Wirksamkeit die Betriebsparteien nunmehr streiten.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Betriebsvereinbarung: Zustimmung der Belegschaft?
Seite 55
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangssituation

Die Arbeitsentgelte in der Pflege werden aktuell durch verschiedene Regelungskomplexe beeinflusst. Im Februar 2022

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Grenzen der Vertragsfreiheit

Im Arbeitsrecht gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Dennoch geht man davon aus, dass im Arbeitsverhältnis ein echtes

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger verlangte von der Beklagten die Zahlung einer Jahresprämie für das Jahr 2018. Nach seinem Arbeitsvertrag

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Betriebsparteien des beklagten Textilhandelsunternehmens hatten im Jahr 2011 eine Betriebsvereinbarung zur

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Wenn in der betrieblichen Praxis Eilfälle auftreten sollten, veranlasst durch Krankheitsfälle eigentlich benötigter

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerin ist seit 1998 Versicherungskauffrau bei der Beklagten in C. mit 39 Wochenstunden. Dort waren die