Betriebsvereinbarung: Zustimmung der Belegschaft?

§ 77 Abs. 4BetrVG

Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Das Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen. Haben die Betriebsparteien die Geltung einer Betriebsvereinbarung unter eine solche Bedingung gestellt, führt dies zur Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 28.7.2020 – 1 ABR 4/19

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Problempunkt

Die Arbeitgeberin und der in ihrem Betrieb gebildete Betriebsrat haben eine Betriebsvereinbarung zu variablen Vergütungsbestandteilen der im dortigen Lager beschäftigten Arbeitnehmer abgeschlossen, über deren Wirksamkeit die Betriebsparteien nunmehr streiten.

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Betriebsvereinbarung: Zustimmung der Belegschaft?
Seite 55
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