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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Beweiswert einer AU-Bescheinigung und Rückzahlung von Entgelt

§§ 3, 5, 138 EfzG; § 812 Abs. 1 BGB; § 26 Abs. 3 SGB IV

Problempunkt

Der Kläger war seit 15.11.2021 bei der Beklagten als Produktionsleiter beschäftigt. Am 26.10.2022 kündigte der Geschäftsführer der Beklagten dem Kläger mündlich das Arbeitsverhältnis. Am 27.10.2022 meldete sich der Kläger arbeitsunfähig krank. Seit diesem Tag arbeitete er nicht mehr für die Beklagte.

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