Bezugnahme auf Tarifvertrag – Tarifwechselklausel
Problempunkt
Der Kläger, der Mitglied der IG Metall ist, war seit 2014 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der S GmbH, beschäftigt. Nach § 4 seines Arbeitsvertrags wurde er dort „auf Basis der derzeit bei der Gesellschaft zur Anwendung kommenden Tarifverträge“ eingestuft. Der Arbeitsvertrag verwies konkret auf das „Tarifgehalt EG 10“ i. H. v. seinerzeit 3.029 Euro.
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Dr. Ingo Plesterninks

· Artikel im Heft ·
Tarifbindung
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits
Problempunkt
Der nicht gewerkschaftlich organisierte Kläger war zunächst bei der D AG, der Rechtsvorgängerin der Beklagten
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten, die Arbeitnehmerüberlassung betreibt, als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Sein
Problempunkt
Die Parteien streiten über Diffenzvergütung nach dem Equal-Pay-Grundsatz. Die Beklagte betreibt ein
Tarifvertrag als Rechtsgrundlage
Gestaltungen zur tariflichen und betrieblichen Arbeitszeit sind Arbeitsbedingungen nach § 1 Abs. 1
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger einen unbefristeten Arbeitsvertrag anzubieten