Bezugnahme auf Tarifvertrag – Tarifwechselklausel

§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG;§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB

Große dynamische Bezugnahmeklauseln (Tarifwechselklauseln) erfassen nicht nur benannte Tarifverträge einer Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien, sondern nehmen vorsorglich auch andere Tarifverträge in Bezug, an die der Arbeitgeber zukünftig gebunden ist.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 13.5.2020 – 4 AZR 528/19

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Bild: beeboys/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Kläger, der Mitglied der IG Metall ist, war seit 2014 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der S GmbH, beschäftigt. Nach § 4 seines Arbeitsvertrags wurde er dort „auf Basis der derzeit bei der Gesellschaft zur Anwendung kommenden Tarifverträge“ eingestuft. Der Arbeitsvertrag verwies konkret auf das „Tarifgehalt EG 10“ i. H. v. seinerzeit 3.029 Euro.

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Dr. Ingo Plesterninks

Dr. Ingo Plesterninks
VP HR Mauser International Packaging Solutions, Brühl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn

· Artikel im Heft ·

Bezugnahme auf Tarifvertrag – Tarifwechselklausel
Seite 726
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Body Teil 1

Tarifbindung

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits

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Problempunkt

Der nicht gewerkschaftlich organisierte Kläger war zunächst bei der D AG, der Rechtsvorgängerin der Beklagten

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Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten, die Arbeitnehmerüberlassung betreibt, als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Sein

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Tarifvertrag als Rechtsgrundlage

Gestaltungen zur tariflichen und betrieblichen Arbeitszeit sind Arbeitsbedingungen nach § 1 Abs. 1

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Einführung

Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258

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Problempunkt

Die Klägerin ist Mitglied der IG Metall und bei der beklagten Arbeitgeberin aufgrund eines Arbeitsvertrags vom 18.6.2002