Bezugnahme auf Tarifvertrag – Tarifwechselklausel
Problempunkt
Der Kläger, der Mitglied der IG Metall ist, war seit 2014 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der S GmbH, beschäftigt. Nach § 4 seines Arbeitsvertrags wurde er dort „auf Basis der derzeit bei der Gesellschaft zur Anwendung kommenden Tarifverträge“ eingestuft. Der Arbeitsvertrag verwies konkret auf das „Tarifgehalt EG 10“ i. H. v. seinerzeit 3.029 Euro.
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Dr. Ingo Plesterninks

· Artikel im Heft ·
Tarifbindung
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits
Problempunkt
Der nicht gewerkschaftlich organisierte Kläger war zunächst bei der D AG, der Rechtsvorgängerin der Beklagten
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten, die Arbeitnehmerüberlassung betreibt, als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Sein
Tarifvertrag als Rechtsgrundlage
Gestaltungen zur tariflichen und betrieblichen Arbeitszeit sind Arbeitsbedingungen nach § 1 Abs. 1
Einführung
Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258
Problempunkt
Die Klägerin ist Mitglied der IG Metall und bei der beklagten Arbeitgeberin aufgrund eines Arbeitsvertrags vom 18.6.2002