Corona-Infektion als Arbeitsunfall – Anforderungen an Nachweis

§§ 8, 102 SGB VII

Die Anerkennung einer Infektion als Arbeitsunfall setzt voraus, dass der Arbeitnehmer sich nachweislich während der Arbeitszeit angesteckt hat. Der Kontakt zu der nach positivem PCR-Test infizierten Person (Indexperson) muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen. Unspezifische Symptome der Indexperson genügen nicht. Hier sind als Indizien u. U. die räumliche Nähe und die Dauer des Kontakts oder das Tragen von Schutzmitteln (FFP- oder medizinische Masken) relevant.

(Leitsätze des Bearbeiters)

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.4.2024 – L 1 U 2085/23

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine nachgewiesene Corona-Infektion einen Arbeitsunfall darstellt. Der Kläger, der in einem großen Betrieb der Kfz-Industrie mit 6.000 Mitarbeitern als Montierer beschäftigt war, erkrankte laut einem PCR-Test am 8.3.2021 an Covid-19 und litt daraufhin an Long-Covid. Im Betrieb waren zur Zeit seiner Erkrankung zahlreiche Kollegen an Corona erkrankt. Der Kläger meint, sich bei seinem Kollegen angesteckt zu haben, dessen Frau schon zuvor – am 5.3.2021 – infiziert war.

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Corona-Infektion als Arbeitsunfall – Anforderungen an Nachweis
Seite 58
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Ausgangslage und Problemstellung

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