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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Corona: Quarantäne und Arbeitsunfähigkeit
§ 9 BUrlG; § 56 Abs. 1 IfSG; § 3 Abs. 1 EFzG
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für das Kalenderjahr 2020 insgesamt fünf Urlaubstage nachzugewähren. Der Arbeitgeber betreibt ein Logistikzentrum in X. Die Klägerin ist dort seit April 2013 beschäftigt. Sie hatte im Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 Erholungsurlaub.
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