Delegation von Arbeitsschutzpflichten
● Problempunkt
Die Klägerin, eine Berufsgenossenschaft, begehrt nach §§ 110, 111 SGB VII von der Beklagten zu 1, einem ihrer Mitgliedsunternehmen, und dem Beklagten zu 2, dem Geschäftsführer der Beklagten zu 1, den Ersatz ihrer Aufwendungen anlässlich eines Arbeitsunfalls. Bei diesem war der bei der Beklagten zu 1 beschäftigte 23-jährige Dachdeckergeselle A verletzt worden. Das Unternehmen hatte sich nicht die Mühe gemacht, einen oder ggf. mehrere Mitarbeiter aufgrund ihrer Fachkunde und Zuverlässigkeit zu Arbeitsschutzbeauftragten zu bestellen (§ 13 Abs.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und
Vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 23.11.2021 – 5Sa88/21, rk.) stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten zuletzt zu einem Jahresbrutto von 450.000 Euro als leitender Einkäufer tätig. Der
Problempunkt
Der Kläger wehrt sich gegen eine ihm erteilte Abmahnung. Er ist als Redakteur für eine Zeitschrift bei der Beklagten
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Der Beklagte war bei der Klägerin
Der Kläger betrieb ein Unternehmen, das Verpackungsmaterialien aus PU-Schaum herstellte und vertrieb. Der Beklagte war bis 30.4.2019 als