Druck-/Änderungskündigung einer un(v)erträglichen Mitarbeiterin
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Änderungskündigung und Ansprüche auf Vergütung aus Annahmeverzug. Die 1971 geborene, verheiratete, einem Kind unterhaltsverpflichtete sowie einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Chemielaborantin ist seit 1.1.1998 bei der Beklagten beschäftigt und verdient 5.100 Euro/Monat. Die Beklagte stellt Druckfarben und Pigmente her und unterhält drei Standorte in Y, C und X Die Klägerin ist in Y beschäftigt ohne Versetzungsklausel. Nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit im Jahr 2005 hatte sie immer wieder Konflikte im Team und mit Vorgesetzten.
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Eine seit 1998 in Vollzeit beschäftigte Chemielaborantin im Betrieb in Y arbeitete zusammen mit weiteren Labormitarbeitern in einem Großraumbüro. Es
Ein Unternehmen, das Medizinprodukte vertreibt, unterhielt drei Ladenfilialen in den Städten C, L und B. In der Filiale in B beschäftigte
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5.11.2021 (IV C 6 – S 2177/19/10004:0008, IV C 5 – S 2334/19/10009:003) die bisherigen
Der Containerumschlag im Hamburger Hafen erfolgt rund um die Uhr teamweise wochentags in einem Drei-Schicht-System und am Wochenende in
Problempunkt
Der Arbeitgeber ist eine Bank mit Sitz in Wuppertal und mehreren Niederlassungen, u. a. in Berlin. Die Arbeitnehmerin war
Anlass für die schriftliche BEM-Befragung
Es ereignet sich nicht selten, dass der längere Zeit arbeitsunfähige Mitarbeiter sich nicht in der Lage