Durchschnittliche Bewertung im Arbeitszeugnis

§ 109 GewO

Werden Leistung und Verhalten im Arbeitszeugnis mit „stets zur Zufriedenheit“ oder „zur vollen Zufriedenheit“ beurteilt, entspricht das einer durchschnittlichen Bewertung. Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die eine bessere Beurteilung als „befriedigend“ rechtfertigen sollen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2.7.2024 – 5Sa108/23

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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●Problempunkt

Der Kläger hatte eine neunmonatige Ausbildung zum Schulbegleiter/Integrationsassistenten erfolgreich absolviert und war anschließend in dieser Funktion etwas mehr als zwei Jahre bei der Beklagten tätig. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde ihm ein Zeugnis erteilt, in dem u. a. ausgeführt war, dass er seine Aufgaben „stets zu unserer Zufriedenheit“ erfüllte.

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Prof. Dr. Arnd Diringer

Prof. Dr. Arnd Diringer
Leiter Forschungsstelle für Arbeitsrecht, Hochschule Ludwigsburg, Kolumnist, Welt am Sonntag

· Artikel im Heft ·

Durchschnittliche Bewertung im Arbeitszeugnis
Seite 56
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