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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Zwischenzeugnis: Anspruch und Darlegungs-/Beweislast
§ 109 GewO; § 242 BGB
● Problempunkt
Der Kläger ist 2018 bei der Beklagten beschäftigt und erzielte zuletzt eine monatliche Bruttovergütung von 6.114 Euro. Nach längerer Arbeitsunfähigkeit endete seine Erkrankung im Oktober 2023. Am 5.2.2025 beantragte er die Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses.
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