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Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Herausnahme der Abschlussformel im Zeugnis

§ 612a BGB; § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO

Problempunkt

Die Klägerin war mehrere Jahre bei der Beklagten beschäftigt. Sie begehrt die wiederholte Änderung ihres Endzeugnisses, nachdem sie mit ihrem Ausscheiden ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten hatte. Im Ursprungszeugnis fand sich auch eine Dankes- und Wunschformel. Dieses Arbeitszeugnis wurde auf den Wunsch der Klägerin geändert und neu ausgefertigt.

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