Problempunkt
Der Kläger ist bei dem beklagten Krankenhausbetreiber seit 1980 als Krankenpfleger beschäftigt. Im Jahr 2002 absolvierte er erfolgreich eine Fortbildung, die ihn zur Tätigkeit als Praxisanleiter berechtigte. Diese leiten Auszubildende u. a. beim Erstkontakt zu Patienten, der Einführung in den Stationsalltag, Pflegeproblemen oder der Patientenversorgung auf der Station an. Der Kläger ist überwiegend in der Patientenversorgung tätig. Er wird daneben von der Beklagten als Praxisanleiter geführt und erhält dafür eine monatliche tarifliche Zulage i. H. v. 35 Euro.
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Dr. Ingo Plesterninks
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Problempunkt
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