Einigungsstelle nach abgelehnter mobiler Arbeit im Ausland
●Problempunkt
Betriebsrat und Arbeitgeber, eine Forschungseinrichtung, streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle für die Beschwerde des Arbeitnehmers Dr. K vom 4.10.2023 über die Ablehnung seines Antrags auf mobile Arbeit im Ausland. Die Beteiligten hatten eine Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit im Ausland abgeschlossen. In dieser ist geregelt, dass Beschäftigte nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung bei Vorliegen der funktionalen Voraussetzungen einen kollektiv-rechtlichen, nicht jedoch individuell einklagbaren Anspruch darauf haben, ihre Tätigkeit in Form flexibler Arbeit zu erbringen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Arbeitgeberinnen und der beteiligte Betriebsrat verhandelten im Jahr 2018 über eine Betriebsvereinbarung zur
Worum geht es?
Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:
„1. Arbeitgeber
Ausgangslage
Wenn in der betrieblichen Praxis Eilfälle auftreten sollten, veranlasst durch Krankheitsfälle eigentlich benötigter
Können sich die Betriebsparteien in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht auf die Einsetzung einer Einigungsstelle
Problempunkt
Mehrere Arbeitgeber (nachfolgend: Arbeitgeberinnen) betrieben eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb
Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern. Vor dem LAG Hamm