Einstandspflicht des Pensionssicherungsvereins
Problempunkt
Der Kläger erhielt von seiner ehemaligen Arbeitgeberin neben einer unmittelbar zugesagten monatlichen Pensionszulage sowie einem jährlichen Weihnachtsgeld über eine Pensionskasse eine Pensionskassenrente. Die Pensionskasse geriet Mitte 2003 in eine wirtschaftliche Krise und kürzte die Pensionskassenrente des Klägers von 599,49 Euro brutto im Juni 2003 auf zuletzt 516,75 Euro brutto. Die ehemalige Arbeitgeberin des Klägers glich diese Leistungskürzungen der Pensionskasse zunächst aus. Im Jahr 2012 wurde über das Vermögen der ehemaligen Arbeitgeberin des Klägers das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Dr. Ingo Plesterninks

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Problempunkt
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