Sozialauswahl bei Betriebsstilllegung in Etappen
Problempunkt
Der Kläger war seit 2012 bei der Beklagten, einem in der Produktion und dem Vertrieb von Aluminiumgussteilen tätigen Unternehmen, beschäftigt. Zuletzt beschäftigte die Beklagte in ihrem einzigen Betrieb knapp 600 Arbeitnehmer. Am 1.3.2022 wurde über das Vermögen der Beklagten das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Der Sachverwalter und der Gläubigerausschuss stimmten der Einstellung der Geschäftstätigkeit zum 31.12.2022 zu.
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