Entgeltfortzahlung bei symptomloser Corona-Infektion in Quarantäne eines Ungeimpften

§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG; § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG

Bei einer SARS-CoV-2-Infektion ohne Symptome ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt i. S. d. EFZG, wenn er wegen einer behördlichen Absonderungsanordnung nicht im Betrieb arbeiten darf und nicht von zu Hause arbeiten kann. Bei nachgewiesener Infektion ist keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 20.3.2024 – 5 AZR 234/23

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche des Klägers gegen die Beklagte für die Zeit vom 3.1.2022 bis einschließlich 12.1.2022, in dem sich der nicht gegen SARS-CoV-2 geimpfte Kläger aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus und behördlicher Anordnung in Quarantäne befand. Der Kläger ist seit dem 1.3.2015 bei der Beklagten, einem Unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie, beschäftigt. Eine alternative Beschäftigung des als Produktionsmitarbeiter tätigen Klägers im Homeoffice war daher nicht möglich. Er wurde am 26.12.2021 bei einer PCR-Testung positiv auf das Coronavirus getestet.

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Entgeltfortzahlung bei symptomloser Corona-Infektion in Quarantäne eines Ungeimpften
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