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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Erstattung von Fortbildungskosten

§ 307 BGB; §§ 1 Abs. 4, 12 Abs. 2, 14 Abs. 2 BBiG

Problempunkt

Der Kläger ist seit April 2016 bei dem Arbeitgeber als Verkehrsflugzeugführer beschäftigt. Er absolvierte im Mai 2018 einen Lehrgang zum Erwerb der Musterberechtigung als Co-Pilot auf einem Airbus A320. Die Parteien schlossen einen unverzinslichen Darlehensvertrag zur Finanzierung des Lehrgangs ab.

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