Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Erstattung von Fortbildungskosten
§ 307 BGB; §§ 1 Abs. 4, 12 Abs. 2, 14 Abs. 2 BBiG
Problempunkt
Der Kläger ist seit April 2016 bei dem Arbeitgeber als Verkehrsflugzeugführer beschäftigt. Er absolvierte im Mai 2018 einen Lehrgang zum Erwerb der Musterberechtigung als Co-Pilot auf einem Airbus A320. Die Parteien schlossen einen unverzinslichen Darlehensvertrag zur Finanzierung des Lehrgangs ab.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
