Erstattung von Fortbildungskosten
● Problempunkt
Der Kläger ist seit April 2016 bei dem Arbeitgeber als Verkehrsflugzeugführer beschäftigt. Er absolvierte im Mai 2018 einen Lehrgang zum Erwerb der Musterberechtigung als Co-Pilot auf einem Airbus A320. Die Parteien schlossen einen unverzinslichen Darlehensvertrag zur Finanzierung des Lehrgangs ab. Das Darlehen war ab Beginn des Arbeitsverhältnisses in 94 Monatsraten zu tilgen.
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Dr. Ingo Plesterninks

· Artikel im Heft ·
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