● Problempunkt
Der Kläger arbeitet als Flugzeugführer bei der Beklagten. Zuvor hatte er seine Grundschulung auf Basis eines Schulungs- und Darlehensvertrags begonnen.
Danach trägt der Kläger von den Gesamtkosten i. H. v. 110.000 Euro einen Eigenanteil i. H. v. 60.000 Euro. Dieser wurde dem Kläger darlehensweise überlassen und ist zur ratierlichen Rückzahlung per Verrechnung mit den späteren Gehaltszahlungen fällig. Den Rest trug die Beklagte.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

· Artikel im Heft ·
● Problempunkt
Der Kläger ist seit April 2016 bei dem Arbeitgeber als Verkehrsflugzeugführer beschäftigt. Er absolvierte im Mai 2018 einen Lehrgang
●Problempunkt
Beim Arbeitgeber, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV) gebildet, für deren Rechte die
Abgeltungsklauseln in Beendigungsvereinbarungen
Vom Arbeitgeber formformulierte Beendigungsvereinbarungen, mithin Aufhebungs- oder
Problempunkt
Bei der Arbeitgeberin, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV Kabine) gebildet, für deren Rechte die
Während die einen betriebliche Weiterbildungen als wichtige und notwendige Investitionen in die Zukunft sehen, vermuten andere dahinter
Während die einen betriebliche Weiterbildungen als wichtige und notwendige Investitionen in die Zukunft