Freizeitausgleichsanspruch des Betriebsrats
Problempunkt
Die Parteien streiten über Zeitgutschriften auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers. Hintergrund war der Freizeitausgleichsanspruch eines Betriebsratsmitglieds, der in vollkontinuierlicher Wechselschicht arbeitete (Früh-, Spät-, Nacht-, Freischichtwoche) und während seiner Freischicht am 23.7.2015 an einer Betriebsratssitzung teilnahm, die insgesamt 7 Stunden und 18 Minuten dauerte. Die beklagte Arbeitgeberin hatte das Betriebsratsmitglied bereits in der Nachtschicht in der Woche zuvor unter Fortzahlung der Vergütung für acht Stunden von der Arbeit freigestellt.
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Volker Stück

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Problempunkt
Die Parteien stritten über Freizeitausgleich für ca. 80 Stunden Betriebsratstätigkeit. Der Arbeitgeber betreibt ein Unternehmen im
Problempunkt
Die Arbeitgeberin mit 750 Beschäftigten und der Betriebsrat stritten um die Freistellung eines dritten Betriebsratsmitglieds. Das
Problempunkt
Arbeitgeber und Betriebsrat stritten über das Recht der Betriebsratsmitglieder auf Teilnahme an der betrieblichen Zeiterfassung.
Im