Gesamtzusage – Gleichbehandlungsgrundsatz – AGB-Recht
Problempunkt
Der Kläger erhielt aus seiner Vorbeschäftigung bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Altersversorgung beim Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und Bankiersgewerbes (BVV), in die der Arbeitgeber 2/3 des Gesamtbeitrags zahlte. Bei der Beklagten bestand zudem eine großzügigere Konzernversorgungsordnung, zuletzt aus dem Jahr 2011 (VO 2011), abgeschlossen zwischen der Konzernmutter, einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts, und dem Personalrat des Konzerns.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Ingo Plesterninks

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Kläger arbeitet für die Beklagte als Fluglotse und ist BR-Mitglied. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft
Auch die Pandemie begründet jedoch für z. B. einen Beschäftigten einer Risikogruppe (63-Jähriger) oder einen betrieblichen Maskenverweigerer (ArbG
Problempunkt
Die Arbeitgeberin und der in ihrem Betrieb gebildete Betriebsrat haben eine Betriebsvereinbarung zu variablen
Arbeitsvertragliche Regelungen
Eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch
1 Einführung von Kurzarbeit
Kurzarbeit ist ein wichtiges – kein alleiniges – Gestaltungsmittel, um auf die krisenbedingte
Problempunkt
Die ehemalige M AG schloss 1988 mit ihrem Konzernbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur bAV im Konzern. Die