Gesamtzusage – Gleichbehandlungsgrundsatz – AGB-Recht
Problempunkt
Der Kläger erhielt aus seiner Vorbeschäftigung bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Altersversorgung beim Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und Bankiersgewerbes (BVV), in die der Arbeitgeber 2/3 des Gesamtbeitrags zahlte. Bei der Beklagten bestand zudem eine großzügigere Konzernversorgungsordnung, zuletzt aus dem Jahr 2011 (VO 2011), abgeschlossen zwischen der Konzernmutter, einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts, und dem Personalrat des Konzerns.
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Dr. Ingo Plesterninks

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Kläger arbeitet für die Beklagte als Fluglotse und ist BR-Mitglied. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft
Auch die Pandemie begründet jedoch für z. B. einen Beschäftigten einer Risikogruppe (63-Jähriger) oder einen betrieblichen Maskenverweigerer (ArbG
Problempunkt
Die Arbeitgeberin und der in ihrem Betrieb gebildete Betriebsrat haben eine Betriebsvereinbarung zu variablen
Zur Erinnerung: Im Grundsatzurteil vom 5.3.2013 (1 AZR 417/12, AuA 12/13, S. 712) hat der 1. Senat des BAG den Weg freigemacht für die auch
Arbeitsvertragliche Regelungen
Eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch
1 Günstigkeitsprinzip
Die unterschiedlichen Rechtsquellen für die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis stehen in einem hierarchischen