Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten als Omnibusfahrer im öffentlichen Personennahverkehr tätig. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten gewährte in der Vergangenheit dem Kläger und seiner Ehefrau kostenfreie Fahrausweise für den ÖPNV. Zum Zeitpunkt der Einstellung des Klägers wurde hierfür plakativ geworben: „Als Mitarbeiter der EVAG haben Sie und Ihre Frauen immer freie Fahrt.“ Im Jahr 2015 vereinbarte der Betriebsrat mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten die „Betriebsvereinbarung FirmenTicket“ (BV 2015). Darin wurde abschließend geregelt, wer wann und welches Firmenticket beziehen kann.
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Dr. Jan-David Jäger
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Kläger erhielt aus seiner Vorbeschäftigung bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Altersversorgung beim
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung und einen Schadensersatzanspruch.
Die Klägerin war
Zwecke und Modelle
Die Anschaffung von Arbeitskleidung dient regelmäßig zwei Zwecken:
- Aus Arbeitsschutz-
Problempunkt
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die (vermeintliche) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch
Problempunkt
Die Beteiligte K absolvierte ab dem 1.8.2013 ein duales Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Münster. Das
Was weiterhin gilt
1. Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich