Direkt zum Inhalt
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Gesetzliche Ruhepause: Lage und Ruhezeit

§ 315 BGB; § 4 ArbZG; § 87 Abs. 1 Satz 2 BetrVG

Problempunkt

Der Kläger war in der Produktion der Beklagten mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 35 Stunden im vollkontinuierlichen 5-Schicht-System beschäftigt. Die Arbeitszeit war in wechselndem Rhythmus unterschiedlich auf die Wochentage verteilt. Die tägliche Arbeitszeit ohne Pausen betrug werktags 7 Stunden und 40 Minuten sowie sonntags 11 Stunden und 25 Minuten.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium