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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Gesetzliche Ruhepause: Lage und Ruhezeit
§ 315 BGB; § 4 ArbZG; § 87 Abs. 1 Satz 2 BetrVG
Problempunkt
Der Kläger war in der Produktion der Beklagten mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 35 Stunden im vollkontinuierlichen 5-Schicht-System beschäftigt. Die Arbeitszeit war in wechselndem Rhythmus unterschiedlich auf die Wochentage verteilt. Die tägliche Arbeitszeit ohne Pausen betrug werktags 7 Stunden und 40 Minuten sowie sonntags 11 Stunden und 25 Minuten.
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