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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Gewerkschaftliche Aktivitäten im Betrieb und Regelungsmacht der Betriebsparteien
Art. 9 Abs. 3 GG; § 87 Abs. 1 BetrVG
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über einen Unterlassungsanspruch wegen einer gewerkschaftlichen Informationsveranstaltungen. Die Arbeitgeberin betreibt eine Klinik. Antragsteller ist der bei ihr gebildete Betriebsrat.
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