Problempunkt
Die Parteien stritten über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Die Klägerin ist eine gesetzliche Krankenversicherung. Sie begehrt von dem beklagten Unfallversicherungsträger (BG) die Erstattung der Behandlungskosten einer Frau, die bei der Klägerin gesetzlich krankenversichert ist und bei ihrem Arbeitgeber im Homeoffice von zu Hause aus arbeitete. Am 27.11.2013 verließ sie morgens zusammen mit ihrer 2008 geborenen Tochter ihre Wohnung, um diese mit dem Fahrrad zum Kindergarten zu bringen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Mindestlohn
Nachdem der Mindestlohn zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro angehoben wurde, hat die Regierungskoalition in einer stark umstrittenen Aktion
Grundsätzliches Verbot
Ein schnelles Telefonat mit dem Lieblingsitaliener, um einen Tisch für den Abend zu reservieren, die E-Mail an die
Problempunkt
In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz im Homeoffice? Hier sind noch viele Fragen ungeklärt, vor allem die
Das Coronavirus hat Deutschland fest im Griff: abgesagte Messen und Kongresse, zugesperrte Museen, Schulen, Kindergärten, Fußballspiele ohne Zuschauer
Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 27.3.2020 hat der Bundestag das
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung nach dem EntgFG hat der Arbeitnehmer darzulegen und