Problempunkt
Die Parteien stritten über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Die Klägerin ist eine gesetzliche Krankenversicherung. Sie begehrt von dem beklagten Unfallversicherungsträger (BG) die Erstattung der Behandlungskosten einer Frau, die bei der Klägerin gesetzlich krankenversichert ist und bei ihrem Arbeitgeber im Homeoffice von zu Hause aus arbeitete. Am 27.11.2013 verließ sie morgens zusammen mit ihrer 2008 geborenen Tochter ihre Wohnung, um diese mit dem Fahrrad zum Kindergarten zu bringen.
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Problempunkt
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