Innerbetrieblicher Weg zum Getränkeautomaten zwecks Kaffeeholen ist unfallversichert
● Problempunkt
Eine 1965 geborene Verwaltungsangestellte rutschte am 25.1.2021, 15:30 Uhr, auf dem Weg zu dem im Sozial-/Pausenraum des Finanzamtes aufgestellten Getränkeautomaten auf nassem Boden aus und erlitt einen Lendenwirbelbruch. Sie arbeitete danach noch bis 16:00 Uhr weiter. Der Boden war von dem beauftragten Reinigungsunternehmen feucht gewischt worden. Mit einem Warnschild wurde auf die Rutschgefahr hingewiesen. Bis 11:00 Uhr bietet in dem Raum, der als „Sozialraum“ des Finanzamtes und nicht als Kantine bzw. als Raum des Kantinenvereins gekennzeichnet ist, ein Beschäftigter des Kantinenvereins Brötchen und Getränke an.
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