Innerbetrieblicher Weg zum Getränkeautomaten zwecks Kaffeeholen ist unfallversichert

§ 8 Abs. 1 SGB VII

1. Das Zurücklegen des Weges zum Holen eines Kaffees im Betriebsgebäude des Arbeitgebers steht im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.

2. Ein grundsätzlich versicherter Weg in der Sphäre des Arbeitgebers wird nicht durch die Tür des Raumes begrenzt, in dem der Getränkeautomat steht.

(Leitsätze des Gerichts)

LSG Hessen, Urteil vom 7.2.2023 – L3U202/21

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Bild: bennetsteiner/stock.adobe.com
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● Problempunkt

Eine 1965 geborene Verwaltungsangestellte rutschte am 25.1.2021, 15:30 Uhr, auf dem Weg zu dem im Sozial-/Pausenraum des Finanzamtes aufgestellten Getränkeautomaten auf nassem Boden aus und erlitt einen Lendenwirbelbruch. Sie arbeitete danach noch bis 16:00 Uhr weiter. Der Boden war von dem beauftragten Reinigungsunternehmen feucht gewischt worden. Mit einem Warnschild wurde auf die Rutschgefahr hingewiesen. Bis 11:00 Uhr bietet in dem Raum, der als „Sozialraum“ des Finanzamtes und nicht als Kantine bzw. als Raum des Kantinenvereins gekennzeichnet ist, ein Beschäftigter des Kantinenvereins Brötchen und Getränke an.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Innerbetrieblicher Weg zum Getränkeautomaten zwecks Kaffeeholen ist unfallversichert
Seite 58
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Body Teil 1

Das LSG Hessen hatte mit Urteil vom 7.12.2022 (L 3 U 202/21) zu entscheiden, ob ein Unfall auf dem Weg zum Getränkeautomaten im

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Body Teil 1

Der Kläger war als Kommissionierer im Frischebereich eines Großhandelslagers beschäftigt, in dem mehr als 400 Arbeitnehmer arbeiten. Im

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Problempunkt

Der 1970 geborene Kläger war Geschäftsführer des Fachhandelsunternehmens D GmbH. Er hatte für seine Firmenkunden eine

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Sachverhalt

Der Kläger ist der Ehemann der 2021 verstorbenen Arbeitnehmerin. Diese war seit dem 1.1.1991 als Küchenhilfe in der

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Was weiterhin gilt

1. Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich

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Problempunkt

Die Beteiligten streiten, ob die Klägerin am 1.3.2022 einen von der beklagten Unfallversicherung zu entschädigenden