Problempunkt
Das LG Augsburg hatte den Angeklagten wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 82 Fällen verurteilt. Nach Auffassung des LG hatte er zwischen 2008 und 2014 überwiegend osteuropäische Pflegekräfte rekrutiert und an Privathaushalte mit pflegebedürftigen Personen in Deutschland vermittelt. Für diese Vermittlungstätigkeit erhob der Angeklagte von den pflegebedürftigen Personen bzw. deren nahen Angehörigen (nachfolgend gesamthaft auch: Familien) eine einmalige Gebühr sowie eine – anteilig zur Finanzierung einerKrankenversicherung für die Pflegekräfte – monatliche Kostenpauschale.
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David Johnson

· Artikel im Heft ·
Auf den Vorsatz kommt es an
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Herausforderungen und rechtlicher Rahmen
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Problempunkt
Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern fand in der Praxis der
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Die Sozialgerichte haben zwar viele Kriterien zur Einordnung einer
Ausgangslage
Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag in den Diensten eines anderen zur Leistung
Ein Pfleger war auf eigenen Wunsch hin bei einem Pflegeheim als selbstständiger freier Mitarbeiter beschäftigt und erhielt ein Honorar