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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft
§§ 16, 17, 266a StGB
Problempunkt
Das LG Augsburg hatte den Angeklagten wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 82 Fällen verurteilt. Nach Auffassung des LG hatte er zwischen 2008 und 2014 überwiegend osteuropäische Pflegekräfte rekrutiert und an Privathaushalte mit pflegebedürftigen Personen in Deutschland vermittelt.
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