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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kein Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit

Art. 9 Abs. 3 GG; §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 1 TVG

Problempunkt

Im Baugewerbe besteht seit geraumer Zeit die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse mit Sitz in Wiesbaden (ULAK). Sie ist eine gemeinsame Einrichtung, deren Grundlage von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) abgeschlossene Tarifverträge bilden. Zweck der gemeinsamen Einrichtung i. S. d. § 4 Abs.

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