Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kein Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit
Art. 9 Abs. 3 GG; §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 1 TVG
Problempunkt
Im Baugewerbe besteht seit geraumer Zeit die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse mit Sitz in Wiesbaden (ULAK). Sie ist eine gemeinsame Einrichtung, deren Grundlage von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) abgeschlossene Tarifverträge bilden. Zweck der gemeinsamen Einrichtung i. S. d. § 4 Abs.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
