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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kein Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung bei Geldsorgen

§§ 3 ff. BetrAVG; § 241 Abs. 2 BGB

Problempunkt

Häufig bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eine Direktversicherung an. Durch Entgeltumwandlung wird hierbei über Jahre ein Vermögen angespart, das dem Arbeitnehmer im Ruhestand ausgezahlt wird, um Versorgungslücken zu schließen.

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