Kein Anspruch auf mobile Arbeit im/aus dem Ausland
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, Auslandsarbeit zu genehmigen. Die Beklagte erbringt bundesweit an ca. 40 Standorten ITK-Dienstleistungen im sicherheitsrelevanten Bereich, insbesondere für die Bundeswehr. Die 1968 geborene ledige, kinderlose Klägerin ist seit dem 1.11.2010 bei ihr im Bereich Finance beschäftigt. Sie wohnt in München und arbeitet in der dortigen Niederlassung. Bis zum Juni 2021 unterhielt die Beklagte keine Niederlassungen, eigenen Betriebe im Ausland, sondern begleitete die Bundeswehr nur bei Auslandseinsätzen.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März
Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die
Einleitung
„Workation“ (eine Mischung aus „work“ und „vacation“) ist einer der derzeit signifikantesten Trends im Kontext Global
Grundsatz: Territorialprinzip
Aufgrund des sog. Territorialitätsprinzips gilt deutsches Recht grundsätzlich nur im Inland und im Ausland das lokale
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen und einer hilfsweise ordentlichen Kündigung.
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 15.9.2015 als SAP-Berater/Solution Architect beschäftigt. Im Arbeitsvertrag
Fachkräftestrategie und Migrationspaket
Die in der Fachkräftestrategie enthaltenen politischen Grundaussagen der Bundesregierung