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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kein Anspruch auf mobile Arbeit im/aus dem Ausland
§ 106 GewO; § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, Auslandsarbeit zu genehmigen. Die Beklagte erbringt bundesweit an ca. 40 Standorten ITK-Dienstleistungen im sicherheitsrelevanten Bereich, insbesondere für die Bundeswehr. Die 1968 geborene ledige, kinderlose Klägerin ist seit dem 1.11.2010 bei ihr im Bereich Finance beschäftigt.
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