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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kein Anspruch auf wortlautidentische Arbeitszeugnisse
§§ 241, 611, 611a BGB; §§ 106, 109 GewO
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten auf Grundlage eines mit Ablauf zum 31.1.2019 befristeten Arbeitsvertrags als Testingenieur in der Entwicklungsabteilung beschäftigt. Gemeinsam mit anderen Arbeitnehmern wurde der Kläger innerhalb von sog. Scrum-Teams eingesetzt.
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