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Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal

§§ 117 Abs. 2 Satz 1, 113 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 BetrVG

Problempunkt

Die Klägerin war als Flugbegleiterin bei Air Berlin beschäftigt, über deren Vermögen am 1.11.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Am selben Tag zeigte der beklagte Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht die drohende Masseunzulänglichkeit an.

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