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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal
§§ 117 Abs. 2 Satz 1, 113 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 BetrVG
Problempunkt
Die Klägerin war als Flugbegleiterin bei Air Berlin beschäftigt, über deren Vermögen am 1.11.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Am selben Tag zeigte der beklagte Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht die drohende Masseunzulänglichkeit an.
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