Kein Recht auf Hund im Büro und Homeoffice

§ 106 GewO; § 7 AGG

Ein Arbeitgeber darf Beschäftigten kraft Weisungsrecht verbieten, ihren Hund mit an den Arbeitsplatz zu bringen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice oder ein Einzelbüro, das den speziellen Bedürfnissen für das Mitbringen eines Hundes gerecht werden kann.

(Leitsätze des Bearbeiters)

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.9.2022 – 2 Sa 490/21

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Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die 1968 geborene Klägerin ist seit 1999 in der Verwaltung des Eigenbetriebs Stadtentsorgung beschäftigt. Sie war seit 2017 arbeitsunfähig erkrankt und leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Im Mai 2019 begann sie die Wiedereingliederung und brachte ihren Hund P mit zur Arbeit. Unter Verweis auf das unklare Risiko bei Haustieren für das Coronavirus wurde ab April 2020 das Mitbringen von Haustieren verboten. Nach einem Gespräch durfte die Klägerin ihren Hund zunächst weiter mitbringen. Dieser sollte aber auf der Terrasse und im Garten bleiben.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Kein Recht auf Hund im Büro und Homeoffice
Seite 60
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