Problempunkt
Die 1968 geborene Klägerin ist seit 1999 in der Verwaltung des Eigenbetriebs Stadtentsorgung beschäftigt. Sie war seit 2017 arbeitsunfähig erkrankt und leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Im Mai 2019 begann sie die Wiedereingliederung und brachte ihren Hund P mit zur Arbeit. Unter Verweis auf das unklare Risiko bei Haustieren für das Coronavirus wurde ab April 2020 das Mitbringen von Haustieren verboten. Nach einem Gespräch durfte die Klägerin ihren Hund zunächst weiter mitbringen. Dieser sollte aber auf der Terrasse und im Garten bleiben.
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