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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kein Recht auf Hund im Büro und Homeoffice

§ 106 GewO; § 7 AGG

Problempunkt

Die 1968 geborene Klägerin ist seit 1999 in der Verwaltung des Eigenbetriebs Stadtentsorgung beschäftigt. Sie war seit 2017 arbeitsunfähig erkrankt und leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Im Mai 2019 begann sie die Wiedereingliederung und brachte ihren Hund P mit zur Arbeit.

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