Kein Übernahmeanspruch aus § 78a BetrVG für dualen Bachelorstudenten
Problempunkt
Die Beteiligte K absolvierte ab dem 1.8.2013 ein duales Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Münster. Das Studium war in drei Abschnitte gegliedert. Für die praktische Studienzeit schloss die Beteiligte mit der Rechtsvorgängerin der Arbeitgeberin einen „Studienvertrag“ mit der Bezeichnung „Berufsintegrierende Ausbildung zum Bachelor of Arts“. Der Studienvertrag enthielt u. a. eine Ausbildung als Industriekauffrau und erwähnte ausdrücklich, dass die Anstellung der Ermöglichung eines dualen Studiums diente.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Eigene duale Studentenausbildung
Ein beliebtes und oft genutztes Mittel ist die Einstellung eigener Studenten, z. B. in dualen Studiengängen. Der
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung und einen Schadensersatzanspruch.
Die Klägerin war
Problempunkt
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Infektion der Klägerin mit dem Coronavirus einen Arbeitsunfall darstellt. Die
Problempunkt
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die (vermeintliche) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch
Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien über die rechtliche Wirksamkeit einvernehmlich getroffener Befristungsabreden. Der
Ist-Situation und Entwicklungstrends
Die deutschen Unternehmen stehen aktuell vor gewaltigen Herausforderungen: Die Corona-Pandemie