Kein Übernahmeanspruch aus § 78a BetrVG für dualen Bachelorstudenten
Problempunkt
Die Beteiligte K absolvierte ab dem 1.8.2013 ein duales Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Münster. Das Studium war in drei Abschnitte gegliedert. Für die praktische Studienzeit schloss die Beteiligte mit der Rechtsvorgängerin der Arbeitgeberin einen „Studienvertrag“ mit der Bezeichnung „Berufsintegrierende Ausbildung zum Bachelor of Arts“. Der Studienvertrag enthielt u. a. eine Ausbildung als Industriekauffrau und erwähnte ausdrücklich, dass die Anstellung der Ermöglichung eines dualen Studiums diente.
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Eigene duale Studentenausbildung
Ein beliebtes und oft genutztes Mittel ist die Einstellung eigener Studenten, z. B. in dualen Studiengängen. Der
Vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern stritten die Parteien über die Höhe der Vergütung anlässlich einer Besserstellung später eingestellter
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung und einen Schadensersatzanspruch.
Die Klägerin war
● Problempunkt
Der 1968 geborene, verheiratete und einem Kind gegenüber unterhaltspflichtige Kläger ist seit Januar 2018 bei der
Problempunkt
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Infektion der Klägerin mit dem Coronavirus einen Arbeitsunfall darstellt. Die
Vor dem LAG Köln stritten die Parteien über die Zahlung einer Entschädigung für den Entzug des dem Kläger bisher überlassenen Firmenwagens