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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kein Übernahmeanspruch aus § 78a BetrVG für dualen Bachelorstudenten
§ 78a BetrVG
Problempunkt
Die Beteiligte K absolvierte ab dem 1.8.2013 ein duales Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Münster. Das Studium war in drei Abschnitte gegliedert. Für die praktische Studienzeit schloss die Beteiligte mit der Rechtsvorgängerin der Arbeitgeberin einen „Studienvertrag“ mit der Bezeichnung „Berufsintegrierende Ausbildung zum Bachelor of Arts“.
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