Direkt zum Inhalt
Bild: beeboys/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kein Verwertungsverbot: Späte Auswertung offener Videoüberwachung

§ 2 Abs. 1 GG; § 32 BDSG

Problempunkt

Die klagende Arbeitnehmerin war bei dem Beklagten in einem Tabak- und Zeitschriftenhandel einschließlich angeschlossener Lottoannahmestelle tätig. Im Ladenlokal war durch den Arbeitgeber eine offene Videoüberwachung installiert worden, um das Eigentum des Arbeitgebers vor Straftaten von Kunden und Arbeitnehmern zu schützen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium