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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kein Verwertungsverbot: Späte Auswertung offener Videoüberwachung
§ 2 Abs. 1 GG; § 32 BDSG
Problempunkt
Die klagende Arbeitnehmerin war bei dem Beklagten in einem Tabak- und Zeitschriftenhandel einschließlich angeschlossener Lottoannahmestelle tätig. Im Ladenlokal war durch den Arbeitgeber eine offene Videoüberwachung installiert worden, um das Eigentum des Arbeitgebers vor Straftaten von Kunden und Arbeitnehmern zu schützen.
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