Keine Berücksichtigung des Fremdgeschäftsführers beim Schwellenwert
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und über die Anwendbarkeit des KSchG. Der Kläger war seit 1.12.2016 bei der Beklagten als Lagermitarbeiter beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger zum 31.7.2019. Zum Zeitpunkt der Kündigung waren bei der Beklagten zwei Fremdgeschäftsführer in Vollzeit beschäftigt. Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage und berief sich u. a. mit Verweis auf den europäischen Arbeitnehmerbegriff darauf, dass die Geschäftsführer als Arbeitnehmer zu berücksichtigen seien. Damit sei der Schwellenwert nach § 23 Abs.
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Prof. Dr. Feyzan Ünsal

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob ein Geschäftsführer, der auf Grundlage eines Arbeitsvertrags zum
Problempunkt
Die Klägerin war bei einer im Land Brandenburg gelegenen Rehaklinik als Geschäftsführerin zu einem Jahresgrundentgelt i
Problempunkt
Der Kläger wurde im Juni 2010 von der Beklagten als Datenschutzbeauftragter gem. § 4f BDSG a. F. bestellt. Zum Zeitpunkt
Problempunkt
Der am 28.3.1955 geborene Kläger wehrte sich gegen die Beendigung seines Geschäftsführeranstellungsvertrags. Er war seit dem 1.9
1 Entscheidender Faktor: „Ausstrahlung“
Nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG zu diesem Thema (s. beispielhaft Urt. v. 24.5.2018 – 2 AZR 56/18) ist
Problempunkt
Der Kläger war GmbH-Geschäftsführer in einer Konzerngesellschaft und wendet sich gegen die außerordentliche Kündigung