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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Keine Berücksichtigung des Fremdgeschäftsführers beim Schwellenwert
§§ 14 Abs. 1 Nr. 1, 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und über die Anwendbarkeit des KSchG. Der Kläger war seit 1.12.2016 bei der Beklagten als Lagermitarbeiter beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger zum 31.7.2019. Zum Zeitpunkt der Kündigung waren bei der Beklagten zwei Fremdgeschäftsführer in Vollzeit beschäftigt.
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