Keine Betriebsvereinbarung mit Tarifinhalten
Problempunkt
Antragsteller im Beschlussverfahren war der Betriebsrat im gemeinsamen Betrieb der Antragsgegnerin mit drei weiteren Unternehmen. Er begehrte die Feststellung, dass die „Betriebsvereinbarung Urlaub und Freistellung von der Arbeit“ aus dem Jahr 2005 (BV Urlaub) auf alle Arbeitnehmer, auch die seit dem 1.3.2013 eingestellten, anzuwenden ist.
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Dr. Markus Sprenger

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Kläger arbeitet bei der Beklagten als Servicetechniker im Außendienst. Die Parteien streiten über die Vergütung von
Problempunkt
Der nicht gewerkschaftlich organisierte Kläger war zunächst bei der D AG, der Rechtsvorgängerin der Beklagten
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger einen unbefristeten Arbeitsvertrag anzubieten
Grenzen der Vertragsfreiheit
Im Arbeitsrecht gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Dennoch geht man davon aus, dass im Arbeitsverhältnis ein echtes
Problempunkt
Die Parteien streiten über Arbeitsvergütung des im gewerblichen Bereich tätigen Klägers. Die Beklagte ist „Mitglied ohne
Ausgangssituation
Die Arbeitsentgelte in der Pflege werden aktuell durch verschiedene Regelungskomplexe beeinflusst. Im Februar 2022