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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Keine Entsendung von Arbeitnehmern beim Einsatz in internationalen Zügen
Art. 1 Abs. 3 lit. a RL 96/71/EG; Art. 56, 57, 58 I AEUV
Problempunkt
Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (96/71/EG) gilt für Unternehmen, die im Rahmen einer länderübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen Arbeitnehmer in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates entsenden.
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