Keine ergänzende Zeitgutschriftfür Betriebsratstätigkeit im Erholungsurlaub
●Problempunkt
Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das LAG Rheinland-Pfalz mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Betriebsratstätigkeiten, die er während seines Erholungsurlaubs ausgeübt hat, einen Anspruch auf eine zusätzliche Arbeitsbefreiung und damit auf eine entsprechende Berichtigung seines Arbeitszeitkontos durch eine Zeitgutschrift hat.
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Dr. Alexander Bissels

· Artikel im Heft ·
Höhe und Berechnung des Urlaubs
1. Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Der Urlaubsanspruch ermittelt sich abhängig von den
Ausgangslage
Wenn in der betrieblichen Praxis Eilfälle auftreten sollten, veranlasst durch Krankheitsfälle eigentlich benötigter
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von
Grundsätzliches
Das Arbeitsrecht ist ein fragmentiertes Rechtsgebiet, das in eine Vielzahl einzelner Gesetze und gesetzlicher
● Problemschwerpunkt
Matrixstrukturen sind einerseits durch eine betriebs- und unternehmensübergreifende Zusammenarbeit gekennzeichnet
Frau Sauer, was sind audio-visuelle Entspannungssysteme und warum stellen sie eine beliebte Säule im BGM