Keine Erhebung einer Kündigungsschutzklage mittels Word-Dokument

§ 121 BGB; §§ 4, 5, 7 KSchG; § 130a ZPO; §§ 46c, 46g ArbGG a.F.

1. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage mittels eines Schriftsatzes im Word-Format (DOCX) erfüllt nicht das formale Anforderungsprofil des § 46c Abs. 2 Satz 1 ArbGG a.F. Namentlich ist ein im Dateiformat DOCX eingereichter Schriftsatz nicht „für die Bearbeitung durch das Gericht“ geeignet – mithin ist eine formwirksame Klageerhebung hiermit nicht möglich.

2. Letztlich unerheblich ist insoweit auch, ob und ggf. inwieweit das vom jeweiligen Gericht konkret genutzte IT-System tatsächlich die Bearbeitung eines Word-Dokuments (DOCX) ermöglicht.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 25.8.2022 – 6 AZR 499/21

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Bild: Haramis Kalfar/stock.adobe.com
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● Problempunkt

Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die formwirksame Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die (spätere) Klägerin war – zuletzt in leitender Funktion im Bereich Finanzen & Controlling – über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Am 1.2.2020 wurde über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet und mit Schreiben vom 26.2.2020 kündigte der zwischenzeitlich gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter ordentlich das streitbefangene Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 31.5.2020.

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David Johnson

MBA, LL.M. (Stellenbosch), Rechtsanwalt, Compliance Officer (Univ.), München

· Artikel im Heft ·

Keine Erhebung einer Kündigungsschutzklage mittels Word-Dokument
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