Keine Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Der Beklagte war bei der Klägerin beschäftigt. Die Klägerin beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs. Der Rechtsanwalt forderte daraufhin den Beklagten zum Ersatz des Schadens sowie zur Erstattung der Kosten seiner Beauftragung auf.
Die Klägerin begehrte zuletzt noch Erstattung der Kosten, die ihr durch die Beauftragung des Rechtsanwalts wegen der vorgerichtlichen Geltendmachung ihres Anspruchs entstanden sind.
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Justus Frank
· Artikel im Heft ·
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Problempunkt
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Nichtigkeit der Betriebsratswahl
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Problempunkt
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Problempunkt
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Nach einer neueren Rechtsprechung des BAG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber grundsätzlich die durch das Tätigwerden einer