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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Keine Kürzung des Urlaubsentgelts durch Kurzarbeit

Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG; Art. 31 Charta der Grundrechte der Europäischen Union; §§ 3 Abs. 1, 11 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 2 BurlG; § 8 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau)

Problempunkt

Der Arbeitnehmer ist als Betonbauer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der BRTV-Bau Anwendung. Im Jahr 2015 befand sich der Arbeitnehmer 26 Wochen in Kurzarbeit und erbrachte in dieser Zeit daher keine tatsächliche Arbeitsleistung für seinen Arbeitgeber.

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