Keine Zuständigkeit des GBR für konzernweiten Compliance-Fragebogen

§§ 50, 58, 94 BetrVG

Ein Compliance-Fragebogen zur Ermittlung möglicher Interessenkonflikte von Arbeitnehmern bzw. Bewerbern vermag ggf. als Personalfragebogen nach § 94 Abs. 1Satz 1 BetrVG zu qualifizieren sein. Hinsichtlich dessen Einführung, Inhalt und Zweck kann demzufolge ein Zustimmungsrecht zugunsten des insoweit zuständigen Betriebsrats bestehen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

LAG Köln, Beschluss vom 28.1.2025 – 9 TaBV 89/24

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●Problempunkt

Der beteiligte Arbeitgeber ist ein hierzulande ansässiges Unternehmen eines international tätigen Konzerns – weitere konzernangehörige Unternehmen der gleichen Konzernsparte sind inner- und außerhalb Deutschlands tätig. Bestehende Konzernvorgaben normierten für diese Konzernsparte bzw. den deutschen Teilkonzern (hierzu gehörten u.

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David Johnson

David Johnson
MBA, LL.M. (Stellenbosch), Compliance Officer (Univ.), Rechtsanwalt, München

· Artikel im Heft ·

Keine Zuständigkeit des GBR für konzernweiten Compliance-Fragebogen
Seite 57
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