Konzernweit elektronisch durchgeführte Mitarbeiterbefragung

§§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 und 7, 94 BetrVG

1. Bei einer elektronisch durchgeführten Mitarbeiterbefragung besteht grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

2. Diese Mitbestimmung greift jedoch nicht erneut ein, wenn bei einem bereits mitbestimmt eingeführten IT-System für Mitarbeiterbefragungen nur der Fragebogen geändert wird und damit keine Änderungen hinsichtlich des Grades der Anonymisierung verbunden sind.

3. Freiwillige und anonyme Mitarbeiterbefragungen stellen kein betriebliches Ordnungsverhalten und keine Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG) dar und lösen daher kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, 7 BetrVG aus.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 11.12.2018 – 1 ABR 13/17

1106
Bild: schemev / stock.adobe.com
Bild: schemev / stock.adobe.com

Problempunkt

Die Arbeitgeberin und Konzernobergesellschaft– ein Logistik-/Postunternehmen – befragt seit 2007 einmal jährlich konzernweit alle Mitarbeiter der konzernangehörigen Unternehmen zu mehreren Themen. Mit der Durchführung ist ein Drittunternehmen beauftragt. Das IT-System „Employee Opinion Survey“ für diese regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen wurde auf der Grundlage einer mit dem Konzernbetriebsrat (KBR) geschlossenen Konzernbetriebsvereinbarung (KBV) eingeführt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

· Artikel im Heft ·

Konzernweit elektronisch durchgeführte Mitarbeiterbefragung
Seite 374
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Köln stritten der Konzernbetriebsrat und das herrschende Konzernunternehmen eines weltweit tätigen Post- und Logistikkonzerns darüber, ob

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden,

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Das Unternehmen

Das mittelständische Familienunternehmen der Metall- und Elektroindustrie ist als Zulieferer hochwertiger Produkte für die Industrie

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Können sich die Betriebsparteien in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht auf die Einsetzung einer Einigungsstelle

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Nach § 94 Abs. 1 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Das Gesetz gibt keine Definition des Begriffs des

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Wenn in der betrieblichen Praxis Eilfälle auftreten sollten, veranlasst durch Krankheitsfälle eigentlich benötigter