Problempunkt
Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Kostenübernahme für die Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds. Im Betrieb wurde ein Betriebsrat gebildet, welcher 2018 neu gewählt wurde.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
Hintergrund
Mitglieder des Betriebsrats haben gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG einen Schulungsanspruch, dessen Zweck es ist, die
Rechtliche Einordnung
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Problempunkt
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Problempunkt
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Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von
Rechtsverhältnis zum Betriebsrat
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