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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kündigung eines Datenschutzbeauftragten
§ 4f BDSG a. F.
Problempunkt
Der Kläger wurde im Juni 2010 von der Beklagten als Datenschutzbeauftragter gem. § 4f BDSG a. F. bestellt. Zum Zeitpunkt der Bestellung waren bei der Beklagten neun Mitarbeiter beschäftigt, die alle ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiteten. Im April 2017 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger ordentlich.
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