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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig

§ 17 KSchG; § 102 BetrVG; § 130 BGB

Problempunkt

Über das Vermögen der Arbeitgeberin des Klägers wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser wollte den Geschäftsbetrieb einstellen. Für die damit einhergehende Massenentlassung hat er am 26.6.2017 bei der Agentur für Arbeit eine Massenentlassungsanzeige unter Beifügung des Interessenausgleichs getätigt.

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