Beweiskraft des Protokolls – Urteilsverkündung

§ 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO

Die Verkündung eines Urteils kann nur durch ein Protokoll bewiesen werden. Dies gilt auch im Falle der Verkündung in einem gesonderten Verkündungstermin.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 24.10.2024 – 2 AZR 260/23

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● Problempunkt

Gegenstand ist der Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Streitentscheidend waren vorliegend jedoch keine materiell-rechtlichen Fragen, sondern die ordnungsgemäße Beendigung der ersten Instanz.

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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Beweiskraft des Protokolls – Urteilsverkündung
Seite 52
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