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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in privater Chatgruppe

§ 626 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG

Problempunkt

Der Kläger war seit 2000 als Gruppenleiter in der technischen Logistik bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war ordentlich unkündbar.

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