Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in privater Chatgruppe
Problempunkt
Der Kläger war seit 2000 als Gruppenleiter in der technischen Logistik bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war ordentlich unkündbar. Im Zuge einer Restrukturierungsmaßnahme hatten die Parteien vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 30.9.2021 beendet wird und der Kläger ab dem 1.10.2021 bis zum 30.9.2022 in eine Transfergesellschaft wechselt.
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Problempunkt
Der Kläger war seit 1999 als Gruppenleiter in der Lagerlogistik bei der Beklagten, einem Luftverkehrsunternehmen, beschäftigt. Das
Problempunkt
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