Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in privater Chatgruppe
§ 626 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG
Problempunkt
Der Kläger war seit 2000 als Gruppenleiter in der technischen Logistik bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war ordentlich unkündbar.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
