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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kündigung wegen hartnäckiger Arbeitsverweigerung

§ 1 Abs. 2 KSchG; §§ 618 Abs. 1, 626, 241 BGB

l Problempunkt

Die seit 2006 im öffentlichen Dienst beschäftigte Klägerin wurde zunächst als Leiterin „Technische Dokumentation“ im technischen Rathaus eingesetzt. Aufgrund von betrieblichen Konflikten wurde 2007 ergebnislos eine Mediation durchgeführt. Im November 2012 entzog die Beklagte der Klägerin die Sachgebietsleitung.

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