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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kündigung wegen heimlicher Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen
§ 1 KSchG; § 626 BGB; Art. 2 Abs. 1 i. V. m.Art. 1 Abs. 1 GG; § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Problempunkt
Es ist das Happy End vieler US-amerikanischer Kriminalfilme: Der Held provoziert den überheblichen Schurken in einem Vieraugengespräch dazu, seine Tat einzugestehen und mit ihr zu prahlen. Dann zieht der Held auf einmal ein Diktiergerät aus der Hosentasche, das die Aussage aufgezeichnet hat. Der Schurke ist überführt.
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