Kündigungsfrist für Geschäftsführeranstellungsverträge
Problempunkt
Die Klägerin war bei einer im Land Brandenburg gelegenen Rehaklinik als Geschäftsführerin zu einem Jahresgrundentgelt i. H. v. 100.000 Euro brutto beschäftigt. Im Juli 2017 wendete sie sich gemeinsam mit drei weiteren Geschäftsführern an den Aufsichtsrat des Vereins, dessen Tochtergesellschaft die beklagte Rehaklinik ist, und warf dem Vereinsvorstand Unfähigkeit in der Geschäftsführung der Klinik vor. Daraufhin mahnte der Verein die Klägerin ab und strich ihre Alleinvertretungsbefugnis im Handelsregister. In der Folge vertiefte die Klägerin ihre Kritik am Vereinsvorstand.
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Dr. Ingo Plesterninks

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